Nachdem über ein Jahr lang unser Pfarrheim geschlossen war und keine pfarrlichen Veranstaltungen stattfinden konnten, möchten wir jetzt in kleinen Schritten versuchen, wieder zu einem "Pfarrleben" zurückzukehren.
Das ist im Moment nur möglich, wenn wir das Pfarrheim nach den 3-G-Regeln ausschließlich für Geimpfte, Getestete oder Genesene öffnen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir das Pfarrheim derzeit (bis zum 31.12.2021) nicht für private Veranstaltungen zur Verfügung stellen können. Eine Nutzung durch örtliche Vereine (z.B. für Versammlungen) und durch pfarrliche Gruppen geschieht derzeit nur in enger Absprache mit dem Pfarrbüro und in individueller Absprache.
Für das Pfarrheim „Goldener Stern“ gilt (Stand: 17.08.2021) das folgende Hygienekonzept:
- Für jede Nutzung ist von der das Pfarrheim nutzenden Gruppe ein Hygienebeauftragter zu benennen, der gegenüber dem Kirchenvorstand für die Durchführung der nachfolgenden Hygieneregeln verantwortlich ist. Der Hygienebeauftragte dokumentiert die Durchführung aller Hygienemaßnahmen auf einem Hygienebogen, der nach der Veranstaltung im Pfarrbüro (Briefkasten) zur Archivierung abzugeben ist und dort vier Wochen aufbewahrt wird.
- Zugang zum Pfarrheim erhalten nur Personen, die entweder geimpft oder getestet oder genesen sind. Alle Besucher legen dem Hygienebeauftragten beim Betreten des Pfarrheims eines der drei folgenden Dokumente plus Personalausweis vor:
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- Offizielles Impfzertifikat bzw. digitaler Impfausweis (vollständige Impfung plus 14 Tage Karenzzeit)
- COVID-Testzertifikat (Schnelltest) eines offiziellen Testzentrums (max. 48 Stunden alt)
- Bescheinigung über positiven PCR-Test des Gesundheitsamtes (mindestens 28 Tage alt, maximal 6 Monate alt)
- Hinweis: nach Ablauf von 6 Monaten muss auch bei Genesenen ein mpfzertifikat vorgelegt werden, dass einen vollständigen Impfschutz nachweist
- Die Kontaktdaten aller Teilnehmer jeder Veranstaltung müssen in einer Teilnehmerliste erfasst werden, die nach der Veranstaltung (zusammen mit dem Hygienebogen) im Pfarrbüro (Briefkasten) zur Archivierung abzugeben ist.
Die Teilnehmerliste darf aus Datenschutzgründen nicht ausliegen, da es rechtlich nicht zulässig ist, dass Teilnehmer die Daten anderer Teilnehmer einsehen können. Daher sind die Kontaktdaten (sofern sie bei festen Gruppen vorher bekannt sind) vorher einzutragen und es ist am Ende der Veranstaltung vom Hygienebeauftragten durch Abhaken bzw. Streichung kenntlich zu machen, wer tatsächlich teilgenommen hat. Alternativ kann jeder Teilnehmer seine Kontaktdaten auf einem gesonderten Blatt notieren, das nach der Veranstaltung vom Hygienebeauftragten in die Teilnehmerliste übertragen wird.
Bei externen, nicht-pfarrlichen Veranstaltungen (z.B. Blutspendetermin) reicht es (ebenfalls aus Datenschutzgründen) aus, wenn der Veranstalter schriftlich versichert, dass eine Teilnehmerliste existiert, die auf Anfrage des Gesundheitsamtes vier Wochen lang vorgelegt werden kann.
- Auf einem Tisch im Thekenbereich des Pfarrheims stehen bereit:
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- Sprühflasche zur Handdesinfektion
- Sprühflasche zur Flächendesinfektion (Türklinken) und Küchentuch zum Trockenwischen
- Eimer, Lappen und Seife zur Flächendesinfektion (Tische)
- Vor Beginn der Veranstaltung sind die Räume des Pfarrheims wie folgt zu desinfizieren:
- Türklinken der Haustüren, der Toiletten und der Räume, die von der Gruppe benutzt werden sollen – mit Desinfektionsspray besprühen und trockenwischen
- alle Tische und die Rahmen der Stühle, die von der Gruppe benutzt werden sollen - mit warmem Wasser und Seife abwaschen
- Jeder Teilnehmer muss durchgehend eine Maske (Mund-/ Nasenbedeckung) tragen. Die Maske kann lediglich abgelegt werden, wenn alle Teilnehmer so Platz genommen haben, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Seiten gewährleistet ist.
- Die Toilettenräume dürfen jeweils nur von einer Person betreten werden.
- Vor der Veranstaltung und nach der Veranstaltung sind die Räume möglichst gut zu lüften. Während der Veranstaltung sollten die Fenster zumindest gekippt bleiben.
- Beim Ankommen der Teilnehmer und am Ende der Veranstaltung sollten alle Türen möglichst geöffnet und die Türflügel arretiert bleiben, um den Kontakt mit Türklinken zu vermeiden. Am Ende der Veranstaltung sollen auch die hinteren Türen (zum Garagenhof hin) als Ausgang verwendet und geöffnet werden Der Hygienebeauftragte erinnert am Ende der Veranstaltung noch einmal an den nötigen Sicherheitsabstand beim Verlassen des Pfarrheims.
- Nach der Veranstaltung sind die Räume des Pfarrheimes wie folgt zu desinfizieren:
- Türklinken der Haustüren, der Toiletten und der Räume, die von der Gruppe benutzt wurden – mit Desinfektionsspray besprühen und trockenwischen
- Tische und Rahmen der Stühle, die von der Gruppe benutzt wurden – mit warmem Wasser und Seife abwaschen
- Der Hygienebeauftragte der Gruppe dokumentiert die Einhaltung der Hygieneregeln mit seiner Unterschrift im Hygienebogen und gibt den Hygienebogen mit der Teilnehmerliste in einem verschlossenen Umschlag im Pfarrbüro (Briefkasten) ab. Teilnehmerliste und Hygienebogen werden im Pfarrbüro für sechs Wochen archiviert, um bei einer nachträglich festgestellten Infizierung gegenüber dem Gesundheitsamt Infektionswege belegen zu können. Nach vier Wochen werden die Daten vernichtet.
- Die Zapfanlage kann derzeit nicht benutzt werden.
Eine Änderung der Coronaschutzverordnung kann jederzeit eine kurzfristige Anpassung dieser Regeln notwendig machen.