© Bild: Peter Weidemann In: Pfarrbriefservice.de
Mit dem Missbrauchsskandal 2010 begann ein neues Kapitel im Umgang mit Vorfällen im Bereich sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bistum Aachen. Ziel war es, ein inneres Klima sowie äußere Rahmenbedingungen im kirchlichen Umfeld zu schaffen, die solche Taten schon im Vorfeld möglichst verhindern.
Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2014 wurde die „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen“ erstellt.
Alle GdGs (Gemeinschaften der Gemeinden) bzw. Pfarreien wurden aufgefordert, institutionelle Schutzkonzepte in diesem Bereich zu erstellen und bei Notwendigkeit danach zu handeln. Die kirchenrechtliche Grundlage des Schutzkonzeptes besteht aus der Ordnung der Deutschen Bischofkonferenz, der Präventionsordnung des Bistums Aachen und den Ausführungsbestimmungen.
Auch in unserer GdG Stolberg-Süd wurde ein solches Konzept erstellt und vom Bistum Aachen genehmigt.
Im Rahmen der Umsetzung dieses Konzeptes fanden (und finden) Schulungen für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statt, die mit Kindern und Jugendlichen bzw. hilfsbedürftigen Erwachsenen Kontakt haben.
Weiterhin sieht die Präventionsordnung die Benennung einer Präventionsfachkraft für alle kirchlichen Rechtsträger vor, die Angebote oder Dienste mit bzw. für Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene bietet.
Die Aufgaben der Präventionsfachkraft werden wie folgt beschrieben:
Jede betroffene Person und auch Personen, die einen Verdacht auf Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen in unseren Gemeinden haben, können Kontakt mit Frau Meurer aufnehmen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch unter: www.praevention-bistum-aachen.de
Aktuelle Veranstaltungen: https://wiedervorlage-aufarbeitung.de/start/
Gemeindereferentinnen Christiane Hartung und Marion Meurer (Kontaktdaten)