© Bild: Peter Weidemann In: Pfarrbriefservice.de
Jeder Pilger, der die letzten 100 Kilometer bis zum Jakobusgrab zu Fuß oder die letzten 200 Kilometer mit dem Fahrrad zurückgelegt hat, kann vom Domkapitel in Santiago die Pilgerurkunde (Compostela) bekommen. Dazu erhält man von den spanischen Jakobusvereinigungen oder der Deutschen Jakobusgesellschaft einen Pilgerbrief, mit dem man sich unterwegs als Pilger ausweisen kann, um etwa in den Herbergen Aufnahme zu finden. Mindestens einmal täglich ist der Pilgerbrief unterwegs in einer der offiziellen Anlaufstellen vorzulegen, wo das Passieren mit Datum, Unterschrift und Stempel bestätigt wird.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Pilgerfahrt weder unterbrochen noch teilweise mit dem Auto durchgeführt wird.
Das bedeutet: Für Pilger, die hier in Deutschland auf dem Jakobsweg unterwegs sind, kann nach den Bestimmungen des Domkapitels in Santiago bzw. der Jakobusgesellschaften kein Pilgerbrief ausgestellt werden, denn die Pilger hier in Deutschland haben in der Regel eben nicht die Absicht ohne Unterbrechung nach Santiago de Compostela zu pilgern.
Pilger auf dem Jakobsweg in Deutschland können daher ihren Weg entweder auf eigens von der Jakobusgesellschaft herausgegebenen Pilgerheften dokumentieren - die gibt es derzeit aber nicht für den Weg von Köln nach Aachen. Oder der Pilger legt sich ein eigenes Pilgerheft an, dafür gibt es im Buchhandel auch sehr schön gestaltete Hefte mit Jakobussymbolen.
In unserem Pfarrbüro erhalten Sie zu den Öffnungszeiten gerne ein von uns gestaltetes, einfaches Faltblatt für Pilgerstempel auf Ihrem persönlichen Jakobsweg. Die entsprechende Druckvorlage finden Sie am Ende dieser Seite als Download.
Pilger, die jedoch tatsächlich mindestens die letzten 100 Kilometer in Spanien zu Fuß oder die letzten 200 Kilometer mit dem Fahrrad (ohne Unterbrechung und nicht etwa in Etappen) unterwegs sein wollen - also sich auf einen der Spanischen Jakobswege machen wollen, können den offiziellen Pilgerbrief auch über unser Pfarrbüro erhalten, sofern eben die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Hierfür ist ein Antrag auszufüllen, den Sie weiter unten als pdf-Dokument herunterladen können.