Willkommen in der Pfarrei St. Barbara Breinig
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Wiedereintritt in die Katholische Kirche

Hinweise zum Wiedereintritt in die Katholische Kirche

Sie haben bei einer staatlichen Behörde Ihren Kirchenaustritt erklärt? Die Kirche nimmt diesen öffentlich erklärten Austritt ernst und wertet ihn als eine bewusste Distanzierung von der Kirche. Ein Kirchenaustritt ist jedoch keine unwiderrufliche Entscheidung. Immer wieder kehren Menschen in die volle Gemeinschaft der Kirche zurück. Die Gründe für eine solche Rückkehr sind vielfältig.

Wir freuen uns jedoch, wenn Sie nun – aus welchen Motiven auch immer – einen neuen Bezug zum Glauben und zur Kirche gefunden haben und den Weg zurück in die kirchliche Gemeinschaft suchen.

In unserer Gemeinde können Sie das Formular für den Antrag auf Wiedereintritt gerne mit unseren Mitarbeiterinnen im Pfarrbüro ausfüllen. Weitere Hinweise dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Selbstverständlich stehen Ihnen, wenn Sie das möchten, unsere Seelsorgerinnen und Seelsorger darüber hinaus gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

 

Was muss ich tun?

Ihren Austritt haben Sie in der Regel beim Amtsgericht erklärt. Die Wiederaufnahme kann aber nicht durch eine staatliche Behörde erfolgen, sondern nur durch die Kirche selbst. Sie müssen sich also in jedem Fall zunächst an einen katholischen Seelsorger bzw. an eine katholische Seelsorgerin wenden. Ein Wiedereintritt muss nicht zwangsläufig in der Pfarrei Ihres Wohnortes stattfinden. Allerdings liegt es natürlich nahe, den Seelsorger der Gemeinde aufzusuchen, zu der Sie gehören.

 

Wie läuft die Wiederaufnahme ab?

Für eine Wiederaufnahme ist eine Genehmigung des Bischofs bzw. des Bischöflichen Generalvikariates nötig. Der Antrag auf Wiederaufnahme wird daher zunächst vom Pfarrer an das Generalvikariat in Aachen gesandt. Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.

Sobald die bischöfliche Genehmigung vorliegt, kann die Wiederaufnahme erfolgen. Theoretisch könnte eine Wiederaufnahme auch einfach im Pfarrbüro erfolgen. Da aber vorgesehen ist, dass Sie bei der Wiederaufnahme das Glaubensbekenntnis sprechen, haben wir uns in unserer Pfarrgemeinde dafür entschieden, die Wiederaufnahme im Rahmen der Sonntagsgottesdienste vorzunehmen.

Dabei ist es natürlich nicht nötig, dass Sie namentlich im Gottesdienst erwähnt werden oder dazu etwa vor den Altar treten. Es ist möglich, dass der Pfarrer (wenn Sie das wünschen bzw. einverstanden sind) der Gemeinde kurz mitteilt, dass in diesem Gottesdienst „jemand“ in die Kirche wiederaufgenommen wird. Es ist aber auch möglich, dass nur Sie und der Seelsorger wissen, dass mit dem Sprechen des Glaubensbekenntnisses Ihre Wiederaufnahme verbunden ist.

Nach dem Gottesdienst wird in der Sakristei eine Urkunde über die Wiederaufnahme unterzeichnet. Dazu sind zwei Zeugen nötig. Das können gerne Personen aus Ihrer Familie, Bekannte oder Freunde sein. Es ist aber auch möglich, dass Vertreter der Gemeinde (Küster, Lektoren, etc. - die sowieso am Gottesdienst teilnehmen) die Funktion der Zeugen übernehmen.

Die Information über Ihren Wiedereintritt wird dann vom Pfarrbüro an die zuständigen kirchlichen und staatlichen Meldestellen weitergeleitet.

 

Welche Unterlagen benötige ich?

Für das Formular, in dem der Pfarrer den Bischof um die Genehmigung zur Wiederaufnahme bittet, sind folgende Angaben nötig:

  • Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand)
  • Datum, Pfarrgemeinde und Ort Ihrer Taufe
  • Datum, Pfarrgemeinde und Ort Ihrer Firmung (falls Sie gefirmt sind)
  • Datum und Ort Ihres Kirchenaustritts

Auch wenn Sie nicht unbedingt Ihren Austritt anhand von Unterlagen dokumentieren müssen, wird das Ausfüllen des Formulars erleichtert, wenn Sie einen aktuellen Taufschein und eine Bescheinigung Ihres Kirchenaustritts mitbringen.

 

Kostet der Wiedereintritt etwas?

Für den Wiedereintritt selbst fallen keine Kosten oder Gebühren an. Sobald Sie jedoch der katholischen Kirche wieder angehören, sind Sie gegebenenfalls auch verpflichtet, (wieder) Kirchensteuer zu zahlen. Für die Zeit, die Sie ausgetreten waren, müssen Sie aber keine Kirchensteuer nachzahlen.

 

Muss ich nochmal getauft oder gefirmt werden?

Die Taufe ist ein Sakrament, das ein Leben lang gilt. Sie kann nicht zurückgenommen werden. Daher muss (und kann) die Taufe auch nicht wiederholt werden, auch wenn Sie aus der Kirche ausgetreten waren. Das Gleiche gilt auch für die Firmung.

Wenn Sie allerdings noch nicht gefirmt sind, ist es sicher sinnvoll, im Zusammenhang mit dem Wiedereintritt auch über den Empfang der Firmung nachzudenken. Das ist aber keine Voraussetzung für einen Wiedereintritt.

 

Mit den hier beantworteten Fragen möchten wir Ihnen eine erste Information zum Thema „Wiedereintritt in die Katholische Kirche“ und zum Ablauf eines Wiedereintritts in unserer Pfarrgemeinde geben. Gerne können Sie Ihre persönlichen, darüber hinausgehenden Fragen in einem persönlichen Gespräch stellen, zu dem Sie mit uns einen Termin vereinbaren.