© Bild: Peter Weidemann In: Pfarrbriefservice.de
Die Kirchengemeinde ist im rechtlichen Sinn eine 'Körperschaft des Öffentlichen Rechts'. Sie ist damit eine selbständige 'Juristische Person' mit eigenen Rechten und Pflichten.
Der eigentliche, gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde ist der Kirchenvorstand (und nicht etwa der Pfarrer). Alle Rechtsgeschäfte der Kirchengemeinde (z.B. Verträge) sind nur wirksam, wenn Sie vom Vorsitzenden des Kirchenvorstands (oder seinem Stellvertreter) und zwei Kirchenvorstandsmitgliedern unterschrieben und mit dem Amtssiegel des Kirchenvorstands versehen sind.
Der Kirchenvorstand ist zuständig für Vermögen, Gebäude und Grundstücke. Seit dem 01.01.2010 darf eine Kirchengemeinde nach Anordnung der Bistumsleitung kein eigenes Personal und auch keine Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätten). Das Personal der Kirchengemeinde St. Barbara und die Integrative Katholische Kindertagesstätte St. Barbara sind seit diesem Zeitpunkt auf den Kirchengemeindeverband Stolberg-Süd übertragen worden.
Seit dem 01.01.2010 ist der Kirchenvorstand also nur noch zuständig für:
Der Kirchengemeindeverband Stolberg-Süd dagegen ist zuständig für:
Der Kirchenvorstand kann nicht nach eigenem Gutdünken handeln, sondern ist in vielen Bereichen an Vorgaben des Bistums Aachen als Aufsichtsbehörde gebunden.
Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer (als Vorsitzenden) und den gewählten Mitgliedern. Die Zahl der Kirchenvorstandsmitglieder richtet sich nach der Größe der Gemeinde. Der Kirchenvorstand St. Barbara hat zehn gewählte Mitglieder. Die Amtszeit dauert sechs Jahre, wobei alle drei Jahre jeweils die Häflte der Mitglieder neu gewählt werden, so dass immer eine Ausgewogenheit zwischen neuen und erfahrenen Kirchenvorstehern besteht.
Unser Kirchenvorstand hat Ausschüsse gebildet, die jeweils einen speziellen Aufgabenbereich übernehmen:
Der Pfarreirat entsendet einen Vertreter als beratendes Mitglied (ohne Stimmrecht).
Die Sitzungen des Kirchenvorstands sind nicht öffentlich. Die vom Kirchenvorstand aufgestellten Kirchenrechnungen liegen nach der Prüfung durch das Bischöfliche Generalvikariat jeweils drei Wochen im Pfarrbüro zur Einsicht aus. Die jeweiligen Termine werden im Pfarrbrief und auf unserer Homepage in der Rubrik 'Nachrichten' bekanntgegeben.
Der Kirchenvorstand St. Barbara hat nach langen und ausführlichen Beratungen im Jahr 2006 den Beitritt der Kirchengemeinde St. Barbara zum Verwaltungszentrum Aachen beschlossen.
Aufgrund der letzten Kirchenvorstandswahlen (2015 und 2018) gehören dem Kirchenvorstand folgende Mitglieder an:
Name | Anschrift | KV-Mitglied seit | Aufgabenbereich |
Pfr. Ulrich Lühring | Alt Breinig 26 | 2002 | Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Verbandsvertretung des KGV Stolberg-Süd, Personalausschuss des KGV Stolberg-Süd |
Andreas Jentgens | Stockemer Str. 58a | 2007 | stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstandes |
Artur Kaldenbach | Rudolfstr. 97 | 2010 | Bauausschuss St. Barbara, Verbandsvertretung des KGV Stolberg-Süd, Personalausschuss des KGV Stolberg-Süd |
Daniela Kirby | Augustastr. 3 | 2010 | Finanzausschuss St. Barbara, Beauftragte für Finanzfragen St. Barbara |
Stefan Klos | Essiger Str. 37 | 2018 | Bauausschuss St. Barbara |
Ute Paprotny | Im Steg 22 | 2018 | Finanzausschuss |
Eric Schön | Am Wingertsberg 45 | 2015 | Bauausschuss St. Barbara |
Herbert Schön | Alt Breinig 36 | 2012 |
Delegierter des KV im Pfarreirat |
(Abkürzungen: KGV = Kirchengemeindeverband)
Susanne Meier, Wilhelm-Pitz-Str. 35 (als beratendes Mitglied)