Willkommen in der Pfarrei St. Barbara Breinig
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Aufgaben des Kirchenvorstandes

Kirchenvorstand (c) annca (pixabay)
 

Die Kirchengemeinde ist im rechtlichen Sinn eine 'Körperschaft des Öffentlichen Rechts'. Sie ist damit eine selbständige 'Juristische Person' mit eigenen Rechten und Pflichten.

 

Der eigentliche, gesetzliche  Vertreter der Kirchengemeinde  ist der Kirchenvorstand (und nicht etwa der Pfarrer). Alle Rechtsgeschäfte der Kirchengemeinde (z.B. Verträge) sind nur wirksam, wenn Sie vom Vorsitzenden des Kirchenvorstands (oder seinem Stellvertreter) und zwei Kirchenvorstandsmitgliedern unterschrieben und mit dem Amtssiegel des Kirchenvorstands versehen sind.

Der Kirchenvorstand ist zuständig für Vermögen, Gebäude und Grundstücke. Seit dem 01.01.2010 darf eine Kirchengemeinde nach Anordnung der Bistumsleitung kein eigenes Personal und auch keine Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätten). Das Personal der Kirchengemeinde St. Barbara und die Integrative Katholische Kindertagesstätte St. Barbara sind seit diesem Zeitpunkt auf den Kirchengemeindeverband Stolberg-Süd übertragen worden.

Seit dem 01.01.2010 ist der Kirchenvorstand also nur noch zuständig für:

  • Bau, Sanierung und Instandsetzung von Gebäuden im Gemeindebesitz (Kirche, Pfarrheim, Pfarrhaus,  frühere 'Küsterwohnung')
  • Verwaltung des Vermögens und der Finanzen der Kirchengemeinde
  • Aufstellung des jährlichen Haushaltsplanes und der Kirchenrechnung der Kirchengemeinde

Der Kirchengemeindeverband Stolberg-Süd dagegen ist zuständig für:

  • Personalplanung und Personalverwaltung (z.B. Einstellung von Mitarbeitern)
  • Trägerschaft der Katholischen Kindertagesstätten

Der Kirchenvorstand kann nicht nach eigenem Gutdünken handeln, sondern ist in vielen Bereichen an Vorgaben des Bistums Aachen als Aufsichtsbehörde gebunden.

Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer (als Vorsitzenden) und den gewählten Mitgliedern. Die Zahl der Kirchenvorstandsmitglieder richtet sich nach der Größe der Gemeinde. Der Kirchenvorstand St. Barbara hat zehn gewählte Mitglieder. Die Amtszeit dauert sechs Jahre, wobei alle drei Jahre jeweils die Häflte der Mitglieder neu gewählt werden, so dass immer eine Ausgewogenheit zwischen neuen und erfahrenen Kirchenvorstehern besteht.

Unser Kirchenvorstand hat  Ausschüsse gebildet, die jeweils einen speziellen Aufgabenbereich übernehmen:

  • Bauausschuss
  • Finanzausschuss

Der Pfarreirat entsendet einen Vertreter als beratendes Mitglied (ohne Stimmrecht).

Die Sitzungen des Kirchenvorstands sind nicht öffentlich. Die vom Kirchenvorstand aufgestellten Kirchenrechnungen liegen nach der Prüfung durch das Bischöfliche Generalvikariat jeweils drei Wochen im Pfarrbüro zur Einsicht aus. Die jeweiligen Termine werden im Pfarrbrief und auf unserer Homepage in der Rubrik 'Nachrichten' bekanntgegeben.

Der Kirchenvorstand St. Barbara hat nach langen und ausführlichen Beratungen im Jahr 2006 den Beitritt der Kirchengemeinde St. Barbara zum Verwaltungszentrum Aachen beschlossen.

 

Mitglieder des amtierenden Kirchenvorstandes

Aufgrund der letzten Kirchenvorstandswahlen (2015 und 2018) gehören dem Kirchenvorstand folgende Mitglieder an:

Kirchenvorstandsmitglieder (Stand: 01.03.2020)
Name Anschrift KV-Mitglied seit Aufgabenbereich
Pfr. Ulrich Lühring Alt Breinig 26 2002 Vorsitzender des Kirchenvorstandes,
Verbandsvertretung des KGV Stolberg-Süd,
Personalausschuss des KGV Stolberg-Süd
Andreas Jentgens Stockemer Str. 58a 2007 stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstandes
Artur Kaldenbach Rudolfstr. 97 2010 Bauausschuss St. Barbara,
Verbandsvertretung des KGV Stolberg-Süd,
Personalausschuss des KGV Stolberg-Süd
Daniela Kirby Augustastr. 3 2010 Finanzausschuss St. Barbara,
Beauftragte für Finanzfragen St. Barbara
Stefan Klos Essiger Str. 37 2018 Bauausschuss St. Barbara
Ute Paprotny Im Steg 22 2018 Finanzausschuss
Eric Schön Am Wingertsberg 45 2015 Bauausschuss St. Barbara
Herbert Schön Alt Breinig 36 2012

Delegierter des KV im Pfarreirat
Verbandsvertretung des KGV Stolberg-Süd


(Abkürzungen: KGV = Kirchengemeindeverband)

 

Delegierte des Pfarrgemeinderates im Kirchenvorstand

Susanne Meier, Wilhelm-Pitz-Str. 35 (als beratendes Mitglied)