© Bild: Peter Weidemann In: Pfarrbriefservice.de
In der Bibel taucht die Zahl 40 häufig auf:
All diesen Erzählungen rund um die Zahl 40 ist gemeinsam: Es geht um eine Zeit der Vorbereitung. Sie werden durchlebt, bevor Gott sich "zeigt", bevor er seine gute Absicht mit den Menschen offenbart. Darauf verweist in der Bibel die Zahl 40.
Bereits in der Antike wurde am 40. Tag ein Totenmahl gehalten.
Das Sechswochenamt ist in der römisch-katholischen Kirche eine Heilige Messe, die sechs Wochen nach dem Tod oder dem Begräbnis zum Gedenken an den Verstorbenen gefeiert werden kann. Das Sechswochenamt markiert das Ende einer ersten Trauerphase und verweist auf die christliche Hoffnung, dass Gott (in der oben beschriebenen Symbolik der Zahl 40) seine gute Absicht auch für den Verstorbenen offenbart hat - und dass die verstorbene Person im Frieden Gottes lebt.
Das Ausrichten eines Totenmahles war im Antiken Römischen Reich selbstverständlicher Teil des Lebens. Ein römisches Totenmahl fand (unter anderem) nach der Bestattung und am Geburtstag des Verstorbenen statt.
Diese Tradition wurde auch vom frühen Christentum aufgegriffen. Wandbilder der Katakomben stellen solche Totenmahle dar. Christen feierten aber (wie bei den Heiligen und Märtyrern) nicht den Geburtstag, sondern den Todestag (als "Geburtstag für den Himmel").
Später mehre sich Kritik an solchen Totenmählern, die oftmals in regelrechten Gelagen ausarteten. Aus den Totenmählern wurde das Gedenken an die Toten im Gottesdienst, im "Eucharistischen Mahl" (Jahrgedächtnis).
Während vor einigen Jahren ein Sechswochenamt und das Jahrgedächtnis fast "obligatorisch" waren, sind es heute immer weniger Familien, die auf diese Tradition wert legen. Wir haben in unserer Gemeinde auch nicht die Praxis, für alle Verstorbenen ein Jahrgedächtnis von uns aus einfach einzuplanen - ohne dass es von den Angehörigen gewünscht und "bestellt" ist.
Anders als vor einigen Jahren bestellen auch die Bestatter ein Sechswochenamt nicht mehr "automatisch" mit der Organisation des Begräbnisses.
Sollten Sie nach einem Begräbnis ein Sechswochenamt oder ein Jahrgedächtnis wünschen, wenden Sie sich gerne zur Terminabsprache an das Pfarrbüro. Es liegt selbstverständlich an Ihnen, wie Sie beim Sechswochenamt die beschriebene Frist von 40 Tagen nach dem Tod oder nach dem Begräbnis konkret festlegen.