© Bild: Peter Weidemann In: Pfarrbriefservice.de
Die Trauungsfeier in der Kirche kann grundsätzlich in zwei Formen gefeiert werden:
Kirchliche Hochzeiten sind in Breinig in der Regel samstags, sowohl vormittags als auch nachmittags. Mögliche Uhrzeiten sind (mit Rücksicht auf die Termine der Vorabendmesse und der notwendigen Koordination mit den Nachbargemeinden) 11.00 Uhr, 13.00 Uhr oder 14.30 Uhr.
Beim Brautleutetag und im persönlichen Vorbereitungsgespräch werden Sie ausführlicher zu den möglichen Formen einer kirchlichen Hochzeitsfeier informiert. Grundsätzlich ist man bei einem Wortgottesdienst (ohne Kommunionfeier) sehr viel freier in der Gestaltung. Erfahrungsgemäß passt auch die traditionelle "Heilige Messe" immer weniger zu den tatsächlich Mitfeiernden, da immer weniger Familienangehörige und Freunde Kontakt zu einer Gemeinde haben - und dementsprechend auch immer weniger mit einer Eucharistiefeier (Abendmahlfeier) und Kommunion das verbinden, was wir als Christen darunter verstehen.
Ist einer der Partner evangelisch, kann die Trauung auch als ökumenischer Gottesdienst gefeiert werden, an dem sowohl der katholische als auch der evangelische Pfarrer teilnehmen. Ein solcher ökumenischer Gottesdienst ist dann immer ohne Kommunionfeier. Bitte nehmen Sie in diesem Fall auch rechtzeitig Kontakt zum evangelischen Pfarrer bzw. zur evangelischen Pfarrerin Ihrer Wahl auf.
Die gemeinsame Feier von Trauung und Taufe in einem Gottesdienst ist bei uns leider nicht möglich. Die Taufe ist ein eigenständiges und als Eintritt in das Leben als Christ sehr bedeutsames Sakrament, das auch in einem eigenen Gottesdienst gefeiert werden sollte.
Der gemeinsame Rat der Pfarrgemeinderäte in der "Gemeinschaft der Gemeinden (GdG) Stolberg-Süd" hat beschlossen, dass für Trauungen eine Anmeldegebühr von 30,00 € in allen Pfarrgemeinden der GdG erhoben werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass uns die immer mehr zurückgehenden Zuschüsse des Bistums Aachen aus Kirchensteuermitteln zu diesen unseres Erachtens moderaten Gebühren zwingen.
In der Anmeldegebühr ist auch der Dienst des Organisten enthalten, so weit es sich um die normale Liedbegleitung und das normale liturgische Orgelspiel handelt. Begleitung von Solisten oder größerer Aufwand durch besondere Liedwünsche sind ggf. mit dem Organisten abzusprechen bzw. abzurechnen.