© Bild: Peter Weidemann In: Pfarrbriefservice.de
Für die Bestattung gibt es im Wesentlichen zwei Formen: die Erdbestattung (im Sarg) und die Urnenbestattung. In der Regel ist hier der Wille des Verstorbenen entscheidend. Allerdings ist es auch wichtig, dass die Hinterbliebenen mit diesem Willen gut umgehen können. Gerade, wenn der Verstorbene sich für eine Form der Bestattung entschieden hat, mit der die nahen Angehörigen nicht oder nicht gut umgehen können, sollte vor einer Entscheidung unbedingt das Gespräch mit einem guten Bestatter oder mit dem Seelsorger gesucht werden.
Begräbnisgottesdienste sind in unserer Pfarrgemeinde Dienstags bis Freitags, jeweils um 10.30 Uhr.
An Samstagen sind wegen der Vorabendmessen und zusätzlichen Tauffeiern und Trauungen keine Begräbnisgottesdienste möglich. Montags ist in unserer Gemeinde der vom Gesetzgeber vorgeschriebene, regelmäßige arbeitsfreie Tag für unsere Angestellten.
Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg beerdigt. In der Regel findet die Erdbestattung in zwei oder drei Stationen statt:
Eine Erdbestattung muss spätestens am 10. Tag nach Eintritt des Todes erfolgen.
Ausnahmeregelungen sind in Absprache mit dem Friedhofsamt möglich.
Wir sprechen bewusst von der "Beisetzung" des Sarges. Eine von manchen Bestattern vorgeschlagene Form, bei der der Sarg oben auf dem Grab stehen bleibt, ist unserer Meinung nach keine wirkliche "Beerdigung". Wir legen Wert darauf, dass bei einer christlichen Beisetzung der Sarg auch tatsächlich ins Grab gesenkt wird.
Bei der Urnenbestattung (Feuerbestattung) wird der Sarg mit dem Verstorbenen eingeäschert. Die Urne mit den Ascheresten wird dann in einem Grab beigesetzt. Auch diese Form der Beisetzung ist kirchlich gesehen anerkannt und es gibt (anders als früher) keine kirchlichen Bedenken oder Einschränkungen.
Früher lag zwischen dem Tod und der Urnenbeisetzung ein längerer Zeitraum. Mittlerweile erfolgt die Einäscherung aber in der Regel innerhalb weniger Tage.
Allgemein üblich ist bei uns der folgende Verlauf:
Auch, um bei der Beerdigung den Zeitdruck, der bei einer Sargbeisetzung zwangsläufig entsteht, zu nehmen, ist bei einer Urnenbeisetzung (zumindest bei uns in Breinig) der folgende Ablauf üblich:
Sofern die Angehörigen es wünschen, kann die Urne beim Gottesdienst in der Kirche neben der Osterkerze stehen, gerne auch mit einem Bild des Verstorbenen, jedoch ohne Kränze, Kerzen oder weiteren Schmuck. Die ortsansässigen Bestatter haben die entsprechenden Informationen unseres Pfarrbüros als Merkblatt vorliegen. Das Merkblatt für Bestatter kann am Ende dieser Seite als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Viele Angehörige verzichten aufgrund der hohen Friedhofsgebühren auf eine Nutzung der Friedhofshalle. Ihr Bestatter bespricht mit Ihnen dann andere Lösungen (die Urne kann vor der Friedhofshalle im Leichenwagen stehen, die Urne kann auch am Grab aufgestellt werden).