© Bild: Peter Weidemann In: Pfarrbriefservice.de
Trauergottesdienste (als Exequien oder als Wortgottesdienst) sind dienstags bis freitags um 10.30 Uhr nach Terminabsprache möglich; samstags sind mit Rücksicht auf die Vorabendmessen in Breinig und Dorff, sowie Trauungen und Goldhochzeiten keine Trauergottesdienste möglich; montags sind mit Rücksicht auf den arbeitsrechtlich vorgeschriebenen „arbeitsfreien Tag" unserer Angestellten ebenfalls keine Trauergottesdienste möglich. Da die Uhrzeit mit unseren Nachbargemeinden, mit denen wir uns das Personal teilen, abgestimmt ist, ist eine Veränderung der Uhrzeit leider nicht möglich.
Da am Trauergottesdienst immer mehr Menschen teilnehmen, die keinen Bezug zu Kirche und Gottesdienst haben, feiern wir die Trauergottesdienste in der Regel als Wortgottesdienst (ohne Kommunionfeier).
Vor jedem Begräbnis vereinbart Pfr. Lühring einen Gesprächstermin mit den Angehörigen. Unser Pfarrbüro (Bürozeit: montags u. mittwochs 15.30-18.00) hält einen Ordner mit Auswahltexten zum Trauergottesdienst (Lesungen, Meditationstexte, Fürbitten) bereit, den die Angehörigen (gerade bei Urnenbegräbnissen) gerne ausleihen können, um entsprechende Texte auszusuchen.
Pfr. Lühring übernimmt grundsätzlich alle Beisetzungen und Trauergottesdienste in Breinig, unabhängig davon, ob der Verstorbene in Breinig gewohnt hat oder nicht. Umgekehrt übernimmt Pfr. Lühring grundsätzlich keine Beisetzungen oder Trauergottesdienste in Gemeinden außerhalb der GdG Stolberg-Süd (zur GdG Stolberg-Süd gehören: Breinig, Dorff, Büsbach, Vicht, Zweifall, Mausbach, Gressenich, Schevenhütte, Werth).
Eine Sargaufbahrung ist in unserer Pfarrkirche nicht möglich.
Bei allen Erdbestattungen wird der Sarg immer beigesetzt. Eine Begräbnisfeier, bei der ein Sarg erst nach dem Begräbnis beigesetzt wird, ist unserer Überzeugung nach in sich nicht sinnvoll und wird von uns daher nicht praktiziert.
Zu jedem Begräbnis gehört in unserer Gemeinde ein Trauergottesdienst in der Pfarrkirche. Ein Trauergottesdienst in der städtischen Trauerhalle (Friedhofskapelle) ist nicht möglich, da dort weder Orgel, noch Gebetbücher, noch Heizung, noch Mikrofonanlage, noch Ambo zur Verfügung stehen. Die Pfarrkirche ist fußläufig vom Friedhof aus zu erreichen und ist der geeignete und würdige Ort für einen Trauergottesdienst. Die Gebühren für den Gottesdienst in der Kirche und die Begleitung durch unseren Kirchenmusiker sind sehr moderat und kein Argument gegen einen Gottesdienst in der Kirche.
Bei Begräbnisfeiern ohne Nutzung der städtischen Trauerhalle treffen sich Priester und Trauergemeinde nach dem Trauergottesdienst in der Pfarrkirche vor der Friedhofskapelle (Trauerhalle), um von dort aus gemeinsam zum Grab zu gehen. Vor der Trauerhalle werden dabei keine Gebete gesprochen, um entsprechende Gebühren zu vermeiden.
Urnenaufbahrungen zu Trauergottesdiensten sind grundsätzlich in unserer Pfarrkirche möglich, allerdings mit den folgenden Einschränkungen:
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und für Ihre Bereitschaft zur Kooperation.