© Bild: Peter Weidemann In: Pfarrbriefservice.de
Als Christen verabschieden wir uns von den Verstorbenen bei der kirchlichen Begräbnisfeier. Für diese Begräbnisfeier ist unsere Pfarrkirche der geeignete Ort, hier wurden die Verstorbenen getauft, hier sind sie zur Erstkommunion gegangen, haben sie die kirchlichen und privaten Feste gefeiert und in großen und kleinen Nöten gebetet.
Die Friedhofshalle ist nicht der geeignete Ort für einen Gottesdienst, denn es gibt weder eine Orgel, noch eine Lautsprecheranlage, noch ein Lesepult. Es gibt auch keine Gebetbücher und nicht die notwendigen liturgischen Bücher. Die Friedhofshalle ist daher ein angemessener Ort für ein kurzes Gebet zu Beginn der gemeinsamen Prozession zum Grab, nicht aber für den eigentlichen Begräbnisgottesdienst. Wir legen in Breinig großen Wert darauf, dass zu jeder Begräbnisfeier auch ein Gottesdienst in der Kirche gehört, der natürlich auch sehr einfach und kurz gestaltet werden kann.
Eine Totenwache gibt es in unserer Pfarrgemeinde nicht mehr.
Die Totenwache gehörte zum Abschied vom Verstorbenen im häuslichen Bereich. In einer Zeit, in der die Toten noch zu Hause aufgebahrt wurden, kamen Angehörige, Freunde und Nachbarn zusammen, um gemeinsam zu beten und 'Totenwache' zu halten. Mit der Einrichtung der Friedhofshallen, die (bei oft kleinen, unbeheizten Räumen, die neben dem Sarg nur für wenige Personen Platz bieten) für eine Totenwache meist nicht geeignet sind, wurden diese Gebetszeiten oft in die Pfarrkirche verlegt.
In unserer Gemeinde werden Totenwachen seit vielen Jahren nicht mehr durch die Gemeinde organisiert und angeboten.
Für die Vorbereitung einer kirchlichen Begräbnisfeier ist das Trauergespräch mit dem Seelsorger wichtig. Es sollte daher keine Beerdigung ohne ein Trauergespräch stattfinden, das entweder im Pfarrhaus oder bei den Angehörigen zu Hause stattfinden kann.
Wenn ein Termin für den Begräbnisgottesdienst vereinbart wurde, wird sich Herr Pastor Lühring (von sich aus und ganz "automatisch") mit den Angehörigen in Verbindung setzen, um auch den Termin für das Trauergespräch zu vereinbaren. Wenn Sie bereits vorher ein Gespräch wünschen, nehmen Sie bitte Ihrerseits Kontakt mit dem Pfarrbüro oder mit Pfarrer Lühring auf.
Die Angehörigen berichten von Leben und Sterben ihres Verstorbenen, von seinem Wesen und Charakter, von Glauben und Werten. Es wird genügend Zeit sein, dass sie von ihrer Trauer, von Schmerz und auch von Dankbarkeit erzählen können. Dieses Gespräch zwischen Tod und Begräbnis tut den Angehörigen gut. Und auch für den Seelsorger selbst ist das Hören wichtig. Denn nur dann kann er die rechten Worte für die Predigt und die Auswahl der Texte beim Begräbnis finden.
Auch die Gestaltung der Begräbnismesse und der Beerdigung kann gemeinsam besprochen werden: die Auswahl der biblischen Lesungen; Lieder, Gesänge und Musik; Inhalt des Fürbittgebetes. Es ist schön, wenn die Angehörigen diese Texte selbst aussuchen möchten. Unser Pfarrbüro hält hierfür einen Ordner mit geeigneten Texten zur Auswahl bereit, den Sie gerne bereits vor dem Gespräch mit Pfarrer Lühring dort abholen können.
Die musikalische Gestaltung der Begräbnisfeier in der Kirche übernimmt in der Regel unser Kirchenmusiker Franz Körfer. Sollten für die musikalische Gestaltung besondere Wünsche vorhanden sein (besondere Orgelstücke, Instrumental- oder Gesangssolisten) nehmen Sie bitte mit ihm Kontakt auf.
In den unten genannten Gebühren ist der "normale Organistendienst" (Liedbegleitung und Orgelstücke nach Wahl des Organisten - ohne besonderen Probenaufwand) enthalten. Bei besonderen Wünschen, die für den Organisten einen höheren Aufwand bedeuten, sind die Kosten hierfür bitte unmittelbar mit dem Organisten abzusprechen.
Unsere Beratungsmöglichkeiten bei der Vorbereitung des Begräbnisses beschränken sich auf den Begräbnisgottesdienst und den kirchlichen Teil der Feier.
Bei der Auswahl des Grabes und den verschiedenen Möglichkeiten (Wahlgrab, Reihengrab, pflegefreies Grab) berät Sie Ihr Bestatter. Allerdings raten wir aufgrund unserer seelsorglichen Erfahrungen von einem sogenannten 'anonymen Grab' dringend ab. Bei einem Wunsch des Verstorbenen nach einem 'anonymen Grab' geht es in der Regel darum, die aufwändige Pflege für die Angehörigen zu vermeiden. Für die Angehörigen fehlt dann aber das Grab als wichtiger Ort der Trauer.
Die Stadt Stolberg bietet sowohl für Erdbestattungen (im Sarg) als auch für Urnenbestattungen sogenannte 'pflegefreie Gräber' an (oft als 'amerikanische Bestattung' bezeichnet). Hier entfällt für die Angehörigen die Pflege des Grabes, da auf einer Rasenfläche lediglich eine Platte mit dem Namen des bzw. der Verstorbenen eingelassen wird. Es bleibt bei dieser Bestattungsform aber ein Grab als Ort der Trauer. Immer größerer Beliebtheit erfreut sich auf dem Breiniger Friedhof die Beisetzung in Verbindung mit einer zentralen Stele, auf der die Namen der Verstorbenen verzeichnet sind.
Das sogenannte "Sechswochenamt" ist ein Gedenken, das sechs Wochen nach dem Tod oder nach dem Tag der Begräbnisfeier gefeiert wird. Die Zeitspanne ist angelehnt an ein Totengedenken, das bereits in der Antike am 30. nach dem Tod als Totenmahl gehalten wurde. In den christlichen Kirchen wurde der 40. Tag ein wichtiger Termin für das Gedenken an Verstorbene.
Das "Sechswochenamt" wird in unserer Gemeinde nicht mehr regelmäßig von allen Trauernden gewünscht und gefeiert. Da gerade bei Urnenbeisetzungen die zeitliche Frist zwischen Tod und Beerdigung sehr unterschiedlich lang sein kann, kann man die "Sechswochenfrist" entsprechend weit auslegen und ausdehnen.
Bei einem Sechswochenamt wird der Verstorbene in der Sonntagsmesse gesondert erwähnt und für ihn gebetet. Wenn Sie ein Sechswochenamt wünschen, sprechen Sie dies bitte mit unserem Pfarrbüro rechtzeitig ab, da die Gebetsanliegen im Pfarrbrief veröffentlich werden - und damit einen entsprechenden Vorlauf für Druck und Herstellung benötigen.
Das 1. Jahrgedächtnis schloss in früheren Zeiten das traditionelle "Trauerjahr" ab.
Das jährliche Gedenken an einen Verstorbenen war schon in der Antike (mit einem Totenmahl am Grab) üblich.
Sollten Sie ein Jahrgedächtnis wünschen, bei dem in der Sonntagsmesse gemeinsam mit der Gemeinde des Verstorbenen gedacht wird, sprechen Sie bitte rechtzeitig den Termin mit unserem Pfarrbüro ab.
Der gemeinsame Rat der Pfarrgemeinderäte der "Gemeinschaft der Gemeinden (GdG) Stolberg-Süd" hat eine Gebührenordnung für Sondergottesdienste beschlossen, die in allen Gemeinden der GdG einheitlich gilt.
Die genannten Gebühren werden in der Regel vom Bestatter im Pfarrbüro entrichtet und (zusammen mit den übrigen Gebühren und Kosten) in Rechnung gestellt.